Kapitel 2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • Art. 1 Der offizielle Name des Vereins ist „Katalanischer Verein Hamburg „El Pont Blau” e.V.”. Der Verein kann ebenfalls den abgekürzten katalanischen Namen (El Pont Blau) verwenden.
  • Art. 2 El Pont Blau ist ein katalanischer Kulturverein und Treffpunkt für alle Katalanen und Katalaninnen in Hamburg sowie Personen, die daran interessiert sind, die katalanische Kultur und Gesellschaft näher kennenzulernen. Der Verein hat keine Gewinnerzielungsabsicht und ist unpolitisch und unkonfessionell, also gegenüber keiner politischen Partei und keiner Religion verpflichtet, auch wenn er jedwede Manifestation derselben respektiert und toleriert. Der Verein gestattet keinerlei Diskriminierung aufgrund der Geburt, des Geschlechts, der Herkunft oder der sexuellen Ausrichtung.
  • Art. 3 Der Verein verfügt über seinen Sitz in der Stadt Hamburg und verfügt über eine E-Mail-Adresse: info@elpontblau.de.
  • Art. 4 Die offizielle Sprache des Vereins ist Katalanisch, aber er kann auch andere Sprachen verwenden, sofern die Umstände dies erfordern. Die deutsche Sprache wird in schriftlichen Dokumenten offiziellen Charakters oder bei anderen Verwaltungsvorgängen, die dies erfordern, wie bei Einladungen zu Versammlungen und deren Protokollen, benutzt.
  • Art. 5 Der räumliche Handlungsbereich des Vereins ist hauptsächlich die Freie und Hansestadt Hamburg.
  • Art. 6 Der Verein wird durch die vorliegende Satzung, die Beschlüsse der Hauptversammlung der Mitglieder und in deren Vertretung durch den Vorstand geregelt. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
  • Art. 7 Ebenfalls anwendbar sind die geltenden Gesetze und Vorschriften des Außenministeriums der Regierung von Katalonien bezüglich des Betriebs der katalanischen Gemeinschaften im Ausland. In jedem Fall ist die Gesetzgebung von Hamburg in allen rechtlichen Aspekten, die dies erfordern, anwendbar.
  • Art. 8 Vorstand gemäß §26 BGB sind dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2.Vorsitzenden und dem/der Kassenwart(in). Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzeln berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
  • Art. 9 Der Verein mit Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Art. 10 Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Der Verein möchte die katalanische Sprache und Kultur sowie ebenfalls die Herstellung von Brücken zur Kommunikation und zum Austausch zwischen der deutschen und/oder anderen Kulturen mit der katalanischen Kultur verbreiten und fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Aktivitäten unterschiedlichen Charakters, die kulturell, sozial, spielerisch oder dienstleistungsbezogen sein können. Es werden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen und gemeinschaftliche Unternehmungen (z.B. Ausstellungen, Lesungen, Podiumsdiskussionen, kulturelle Informationsveranstaltungen, Konzerte, Workshops, etc.) organisiert. Die erwähnten Aktivitäten werden im Rahmen der Möglichkeiten des Vereins und unter Beachtung der Bestimmungen der deutschen Gesetze durchgeführt werden. Die Aktivitäten beziehen sich insbesondere auf die in Art. 11 genannten Bereiche.
  • Art. 11
    • i. Katalanische Kultur / Heimatpflege. Heimatpflege ist die Pflege der Verbundenheit mit der katalanischen Heimat als sozialem Erfahrungs- und Zugehörigkeitsraum (mit seiner geschichtlichen und kulturellen Tradition, mit seinen Lebensformen) und dem ihm innewohnenden Bildungswert. Dazu gehören alle Bestrebungen, die Heimat in ihrer natürlichen und geschichtlichen Eigenart zu erhalten, bei ihrer Neugestaltung mitzuwirken und die Erinnerung an die Heimat wach zu erhalten. Die Heimatkunde wird auf verschiedene Weise gefördert z.B. durch Pflege der katalanischen Sprache, traditionellen Brauchtümern, Erhaltung von Kulturdenkmälern, Veranstaltungen von historischen Aufführungen und Heimatfesten, etc. Die kulturellen Werte der katalanischen Länder sollte verbreitet werden, insbesondere im Kreise der Vereinsmitglieder. Auf diese Art und Weise sollten die Pflege der eigenen Identität und der eigenen kulturellen Wurzeln erreicht werden.
    • ii. Deutsche Kultur. Auch die deutsche Kultur und Sprache sollen unter den Mitgliedern des Vereins im Sinne des Gedankens der Förderung der internationalen Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, welcher unter Art. 11.iii) aufgeführt ist, gefördert werden.
    • iii. Austausch und Kommunikation. Im Sinne einer Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens werden ein Austausch und die Kommunikation zwischen der katalanischen Kultur und den Kulturen andere Völker mit dem Ziel eines besseren gegenseitigen Verständnisses angestrebt. Dies erfordert z.B. die Darstellung der Kunst und Kultur, der Geschichte, der Sprache, des Bildungswesens, der Religion, der Sitten und Bräuche, der politischen, wirtschaftlichen sowie sozialen Gegebenheiten in den unterschiedlichsten Formen wie z.B. in Vorträgen, Lesungen, Informationsveranstaltungen, Austauschprogrammen, Bildungsreisen Workshops und kulturellen Veranstaltungen wie Ausstellungen, musikalischen Darbietungen, etc. Diese Veranstaltungen sollen für das Verständnis untereinander und die Achtung der bestehenden Unterschiedlichkeiten werben und so einen Beitrag zum Frieden und zur Freundschaft zwischen den Völkern dieser Welt leisten.
  • Art. 12 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Art. 13 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Art. 14 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Art. 15 Die Mitgliederhauptversammlung wählt den Vorstand, der gesamtschuldnerisch die Zahlung der Miete im Einklang mit dem Mietvertrag garantiert.
  • Art. 16 Der Verein verpflichtet sich zu einer korrekten Nutzung der persönlichen Daten der Mitglieder im Einklang mit dem örtlich anwendbaren gültigen Datenschutzgesetz.